Satzungsänderung & neue Förderrichtlinie

Ergebnisse der 36. Bundesversammlung

Auf der 36. Bundesversammlung am 09. September 2023 in Hamburg wurde die neue Satzung verabschiedet. Das Präsidium hatte einen Tag zuvor die neue Förderrichtlinie bestätigt. Die Details im Überblick.

Satzung
 

Bereits im Vorfeld zur 35. Bundesversammlung 2021 wurde eine Satzungsänderung erarbeitet, die nun final auf der 36. Bundesversammlung von den Delegierten verabschiedet wurde. Die Kernänderungen bzw. Erweiterungen betreffen u.a. die Ziele der THW-Bundesvereinigung e.V. Veränderte Einsatzereignisse und Bedrohungslagen, veränderte gesellschaftliche Entwicklungen und Konventionen führen zur Anpassung der Ziele und Schwerpunkte der Arbeit der THW-Bundesvereinigung e.V. So wurde die Unterstützung, Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten, Finanzierung von Werbekampagnen und Werbemitteln für Veranstaltungen zur Erhöhung des Frauenanteils im THW als Ziel neu definiert. Die ideelle und finanzielle Unterstützung der THW Historischen Sammlung wurde explizit als Schwerpunktaufgabe aufgenommen. Außerdem wurde die Verwendung sozialer Medien zur Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins, und zur Gewinnung und Ausbildung von Helferinnen und Helfern hinzugefügt.
Als Lehre aus der Corona-Pandemie wurde Artikel 13 neu hinzugefügt. Er regelt die Durchführung von virtuellen Bundesversammlungen, Sitzungen des Vorstandes und des Präsidiums.

Förderrichtlinie
 

Die Förderrichtlinie wurde in einer Arbeitsgruppe angepasst und überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen sind u.a. die Einführung von Stichtagen. Förderanträge müssen bis zum 01.März und 01.September vollständig eingereicht werden, um in den zuständigen Gremien beschieden zu werden. Außerdem wurde festgelegt, dass der Mittelabruf nur noch nach der Rechnungslegung erfolgt und Mittelabrufe im Vorfeld nicht mehr möglich sind.

Die Förderzwecke wurden auf neun Punkte zusammengefasst:

  1. Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
  2. Maßnahmen zur Helfer-/innenbindung, deren Gewinnung sowie der Kameradschaftspflege
  3. besondere Maßnahmen der Katastrophenhilfe im In-/Ausland
  4. nationaler und internationaler Erfahrungs- und Meinungsaustausch über technische und humanitäre Hilfe
  5. spezielle Ausbildungen im Zivil- und Katastrophenschutz
  6. Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen
  7. Entwicklung und Erprobung technischer Innovationen im Zivil- und Katastrophenschutz sowie Forschungsvorhaben in diesem Bereich
  8. Jugendarbeit der THW-Ortsverbände oder örtlichen THW-Helfervereinigungen
  9. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pflege historischer Materialien sowie der Bewahrung der THW-Geschichte.

Um ein Projekt gefördert zu bekommen, muss folgendes Verfahren eingehalten werden:

  • Der Antrag muss nachvollziehbar begründet werden und insbesondere folgende Informationen enthalten:
  • das Projektziel und die geplante Projektdauer
  • den Nutzen für das THW und/oder die THW-Helfervereinigung
  • Erklärung zu möglichen Folgekosten sowie Eigentumsverhältnissen
  • einen umfassenden Finanzierungs- und Kostenplan (mit allen beantragten finanziellen Zuwendungen)
  • Nachweis bzw. Erklärung über den zu erbringenden Eigenanteil
  • Erklärung über etwaige Folgekosten sowie Eigentumsverhältnisse (bei Gegenständen)
  • Stellungnahme der jeweiligen THW-Landesvereinigung e.V.

Die Förderrichtlinie sowie Projektanträge können im Mitgliederbereich heruntergeladen werden. Die Satzung kannhiernachglesen werden.

Berlin, September 2023.

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