Novellierung des THW-Gesetzes

Erste Lesung des THW-Gesetzes im Bundestag.

Fraktionsübergreifende Einigkeit: Das neue THW-Gesetz ist das Mindestmaß an Anerkennung und Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement der 80 000 THW-Helferinnen und Helfer.

Über die Novellierung des THW-Gesetzes hat der Deutsche Bundestag am Freitag, 6. März 2020 in erster Lesung beraten. Aus allen Fraktionen wurden die Leistungen und das ehrenamtliche Engagement der rund 80 000 THW-Helferinnen und Helfer gelobt. In den vergangenen Jahren wurde viel in das THW investiert. So gab es personelle Aufstockungen, das Liegenschaftsprogramm sowie das Fahrzeugprogramm. Die Herausforderungen haben sich durch Klimawandel und die Digitalisierung verändert. Nun sei es an der Zeit, dass THW-Gesetz an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Darin waren sich alle Fraktionen einig.

THW-BV Präsident Marian Wendt, MdB und sein Vizepräsident Martin Gerster, MdB haben in den vergangenen Monaten viele intensive Gespräche dazu geführt.
In seiner Rede in der Debatte äußert sich THW-BV Präsident Marian Wendt, MdB:

„Der Gesetzentwurf zur Änderung des THW-Gesetzes enthält schon viel Positives, beispielsweise für die Stärkung der 80.000 Ehrenamtlichen im Technischen Hilfswerk. Im parlamentarischen Verfahren werden wir es noch weiter verbessern. Künftig soll das THW auf Auslagenerstattung verzichten, wenn Gefahrenabwehrbehörden um Amtshilfe ersucht haben. In der Praxis wird dies die Einsatzhäufigkeit des THW erhöhen und die Ehrenamtlichen in den Feuerwehren unterstützen. Meine diesbezüglichen Vorschläge wurden wohlwollend vom sächsischen Innenminister, dem Bundesinnenminister und den Koalitionsabgeordneten des Innenausschusses aufgenommen. Deswegen hoffe ich sehr, dass unser Änderungsantrag zur Konkretisierung des Auslagenerstattungsverzichts von den Bundestagsabgeordneten mitgetragen wird.“ Marian Wendt, MdB
Landesbeauftragter Sebastian Gold (Landesverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, LV BEBBST); THW-BV Präsident Marian Wendt, MdB; Anna Schlatter - Leiterin THW-Informationszentrum; THW-BV Vizepräsident Christian Herrmann, Horst Engelhardt und Joachim Schwemmer vom LV BEBBST folgten der Einladung des THW-BV Präsidenten und nahmen an der ersten Lesung zum THW-Gesetz im Reichstag teil.

Von den neuen Regeln erhofft sich die Bundesregierung mehr Rechtsklarheit und Transparenz. Mit der Novelle soll auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung des Ehrenamts auch im THW weiter vorangebracht werden. So sollen unter anderem Freistellungsregelungen zur Förderung der THW-Helferinnen und Helfer moderat ausgedehnt werden. Dazu gehören auch Maßnahmen, mit denen die Einsatzbereitschaft nach THW-Einsätzen wiederhergestellt wird.

Die einzelnen Reden der Debatte sowie den Gesetzentwurf finden Sie hier.
In der nächsten Woche finden die abschließenden Beratungen im Innenausschuss statt. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Ende März geplant.

Berlin, 6. März 2020