Fraktionsübergreifende Einigkeit: Das neue THW-Gesetz ist das Mindestmaß an Anerkennung und Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement der 80 000 THW-Helferinnen und Helfer.
Novellierung des THW-Gesetzes
Erste Lesung des THW-Gesetzes im Bundestag.
Über die Novellierung des THW-Gesetzes hat der Deutsche Bundestag am Freitag, 6. März 2020 in erster Lesung beraten. Aus allen Fraktionen wurden die Leistungen und das ehrenamtliche Engagement der rund 80 000 THW-Helferinnen und Helfer gelobt. In den vergangenen Jahren wurde viel in das THW investiert. So gab es personelle Aufstockungen, das Liegenschaftsprogramm sowie das Fahrzeugprogramm. Die Herausforderungen haben sich durch Klimawandel und die Digitalisierung verändert. Nun sei es an der Zeit, dass THW-Gesetz an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Darin waren sich alle Fraktionen einig.
THW-BV Präsident Marian Wendt, MdB und sein Vizepräsident Martin Gerster, MdB haben in den vergangenen Monaten viele intensive Gespräche dazu geführt.
In seiner Rede in der Debatte äußert sich THW-BV Präsident Marian Wendt, MdB: