THW kann einfacher gerufen werden - Kostenverzicht beschlossen. Außerdem wird die Freistellungsregelung ausgedehnt.
Stärkung des Ehrenamtes
Der Deutsche Bundestag verabschiedet das Zweite THW-Änderungsgesetz.
Heute fand die 2. und 3. Beratung zur Änderung des THW-Gesetzes im Deutschen Bundestag statt. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten stimmte für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf und verabschiedete damit das Zweite THW-Änderungsgesetz. Mit der Überarbeitung des THW-Gesetzes wird das Technische Hilfswerk gestärkt und das ehrenamtliche Engagement künftig noch attraktiver.
Es wurden zwei wesentliche Änderungen im Gesetz vorgenommen.
Erweiterte Kostenverzichtserklärung
Das THW soll in Zukunft auf die Rechnungslegung verzichten, wenn dies im öffentlichen Interesse steht und zu Lasten der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stelle gehen würde. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die anfordernde Behörde die eigenen Kosten auf Grund des Fehlens eines Kostenschuldners nicht abrechnen kann (z.B. Flächenbrand ohne Verursacher) oder in den Fällen, in denen die anfordernde Behörde ihrerseits auf die Kostenerstattung verzichtet (Sturm, Überflutung, etc.).
Damit wird es den anfordernden Behörden erleichtert, dass THW vermehrt zu Einsätzen zu rufen, da die Kostenfrage geklärt ist. Mehr Einsätze steigern die Motivation und auch die Attraktivität dieses besonderen und notwendigen Ehrenamtes in unserer Gesellschaft. Deswegen haben sich THW-BV Präsident Marian Wendt, MdB und sein Vizepräsident Martin Gerster, MdB in den vergangenen Wochen in vielen Gesprächen für die Änderungen eingesetzt.