Beschaffungswertgrenzen

Anpassung der Wertgrenze für Direktaufträge

Die Bundesanstalt THW hat als Zuwendungsgeber uns folgende Informationen für Beschaffungsgrenzen zur Verfügung gestellt. Diese gelten bei allen Projekten die einen Zuschuss durch die THW-Bundesvereinigung e.V. erhalten. Wir bitten daher um Beachtung.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Rahmen der Bereinigungssitzung im November 2022 die Bundesregierung aufgefordert, die Beschaffungswertgrenzen für Direktaufträge für die Bundesanstalt Technische Hilfswerk (THW) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) anzuheben. Das Bundeskabinett hat jetzt die Wertgrenze für Direktaufträge auf allgemein 5.000 Euro (netto) für das THW und das BBK befristet bis zum 31.12.2023 erhöht. Ein Zusammenhang zur Sicherstellung der Zivil- und Bevölkerungsschutzes in Verbindung mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist für die Inanspruchnahme der neuen Wertgrenze von 5.000 Euro (netto) also nicht mehr erforderlich.
Perspektivisch wird darüber hinaus aktuell eine dauerhafte Erhöhung der Wertgrenze für Direkttaufträge für die gesamte Bundesverwaltung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geprüft. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2023.
Die Landesverbände berichten dem Referat Finanzen bis zum 15.11.2023 über die gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungsvorschläge. Wenn das BMWK ab 01.01.2024 die Wertgrenze endgültig festgelegt hat, wird diese in der DV Beschaffung aufgenommen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch bei Direktaufträgen der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten ist, die jeweiligen Titelverwaltungen vorab zu beteiligen sind und zwischen den beauftragten Unternehmen regelmäßig gewechselt werden soll.

Berlin, Juli 2023.