THW-BV Präsident Martin Gerster (MdB) wendet sich mit einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner und setzt sich dafür ein den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusätzliche steuerrechtliche Mitteilungspflichten zu ersparen. Das Schreiben im Wortlaut:
Schreiben an den Bundesfinanzminister
THW-BV Präsident Gerster wendet sich an Bundesfinanzminister Lindner
Sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrter Herr Lindner, lieber Christian,
ich wende mich heute in meiner Funktion als Präsident der Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks e.V. an Sie.
Die THW-Bundesvereinigung e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeit des Technischen Hilfswerks (THW) und der mehr als 80.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfer zu unterstützen – finanziell und ideell. Hierzu bilden wir die Schnittstelle zur Politik, zu Unternehmen und all denen, die das THW in vielfältiger Art und Weise dauerhaft unterstützen.
Unsere aktuellen Lagen, von der Viruspandemie, über den Einsatz im Ahrtal bis hin zur Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen des russischen Angrifsskrieges auf die Ukraine sowie beim Erdbeben in der Türkei bzw. Syrien, zeigen, dass Sicherheitsbehörden, Verwaltung und Politik besonders dort gut zusammen funktionieren, wo Vertrauen zwischen den Akteuren geschaffen und Zusammenarbeit geübt wurde.
Bedauerlicherweise hat das Finanzamt Bonn-Mitte nun entschieden, die steuerrechtlichen Mitteilungspflichten, bei Zahlungen der Bundesanstalt THW an die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sowie für die hauptamtliche THW-Verwaltung, zu ändern, sodass ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand entsteht und die Zusammenarbeit erschwert wird.
Die Finanzverwaltung NRW sieht die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW nun als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne an. Hierfür seien vor allem die Einbindung in die Bundesanstalt THW sowie die entsprechende Weisungsgebundenheit entscheidend und somit kein Arbeitsvertrag erforderlich.
Um den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusätzliche steuerrechtliche Mitteilungspflichten zu ersparen, sollte ehrenamtliche Arbeit weiterhin als genau diese ausgelegt werden und mit einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand wertgeschätzt werden.
Daher möchte ich Sie herzlich bitten, von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen mit der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel in Kontakt zu treten, die Änderung der steuerrechtlichen Mitteilungspflichten so bald wie möglich zurückzunehmen oder über ein Rundschreiben Ihres Ministeriums dafür zu sorgen, dass dieser hohe bürokratische Aufwand gestoppt und rückgängig gemacht wird.
Über eine positive Rückmeldung freue ich mich im Namen aller THW-Einsatzkräfte sehr.
Besten Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster, MdB
Präsident THW-Bundesvereinigung e.V.
Berlin, 29. Mai 2023