Berlin, 14. März 2025. Im Rahmen der Sondierungen für eine neue Bundesregierung haben sich SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf ein gewaltiges Finanzpaket verständigt, um die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik zu erhöhen und in die marode Infrastruktur zu investieren. Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz werden künftig weitgehend von der Schuldenbremse ausgenommen.
Schuldenbremse weitgehend für den Zivil- und Bevölkerungsschutz ausgenommen
Historische Einigung auf ein gewaltiges Finanzpaket
„Das ist eine richtungsweisende und geradezu historische Vereinbarung. Was SPD, CDU, CSU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN jetzt miteinander verabredet haben, ermöglicht dem Bund massive Investitionen in den Zivil- und Bevölkerungsschutz beim Technischen Hilfswerk (THW) und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)“, freut sich Martin Gerster, Präsident der THW-Bundesvereinigung und Mitglied des Deutschen Bundestags (SPD).
„Es ist absolut richtig, den Verteidigungsbegriff für die geplante Änderung des Grundgesetzes breiter zu fassen als bisher und insbesondere die Zivile Verteidigung mit einzubeziehen. Die Einigung ist deshalb auch eine hervorragende Nachricht für das THW als Zivilschutzorganisation des Bundes: Die großen Herausforderungen beim THW, wie das Bauprogramm, die weitere Modernisierung von Geräten und Einsatzfahrzeugen, der bauliche Bevölkerungsschutz, der Schutz kritischer Infrastrukturen oder die persönliche Schutzausstattung der 88.000 ehrenamtlichen THW-Einsatzkräfte können mit den notwendigen finanziellen Mitteln und mit Nachdruck angepackt werden“, so Martin Gerster weiter und betont:
„Es ist ein wichtiges Signal, dass diese vier Parteien durch ihre Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft in der demokratischen Mitte senden: Die Bundesrepublik ist handlungsfähig, beschließt weitreichende und wirksame Maßnahmen zum Schutz unseres Landes und reagiert damit auf eine veränderte Sicherheitslage in Europa und der Welt.“
Die Vereinbarung der vier Parteien wurde am 18. März im Rahmen von drei Änderungen des Grundgesetzes im Deutschen Bundestag umgesetzt und beschlossen. Die Änderungen sehen unter anderem vor, die Bereiche Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz und Cybersicherheit weitgehend von den starren und der aktuellen Sicherheitslage nicht mehr angemessenen Vorgaben der Schuldenregel auszunehmen – lediglich im Umfang von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden sie künftig auf die Schuldenregel angerechnet.