Die THW-Bundesvereinigung e.V. (THW-BV) bietet vom 19.11.2019 bis 22.11.2019 ein Social-Media-Training in Berlin an. Schwerpunkte sind Videoproduktion mit dem Smartphone und gutes Storytelling.
Werde Social Media-Profi für das THW!
Die THW-Bundesvereinigung e.V. hat noch zwei Plätze für das Social Media Seminar in Berlin zu verlosen!
Videos erlangen in den sozialen Medien immer größere Bedeutung. Die Algorithmen von Facebook, Instagram & Co. unterstützen „bewegte Inhalte“ mehr als Fotos und Texte. Deswegen möchten wir in dem Seminar den Teilnehmern zeigen, wie man mit einfachen Möglichkeiten qualitativ hochfertige Videos für die sozialen Medien erstellen kann. Ziel ist, die Präsenz des THW in den sozialen Medien zu erhöhen und damit die Bekanntheit des THW in der Gesellschaft zu steigern. Gleichzeitig dient der Workshop dem Aufbau eines Community-Gefühls über die Landesverbandsgrenzen der Mediateams hinaus.
Inhalte Seminar:
Das Seminar wird 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Ehrenamt und Hauptamt angeboten. Sie erlangen während des Seminars Grundkenntnisse zu Techniken und Methoden des Storytellings und Sicherheit in deren Anwendbarkeit in der Content-Produktion für die sozialen Medien. Sie werden während des Workshops eigene Videos mit dem Smartphone drehen und schneiden. Außerdem stehen die Themen Instastorys, Texten und Präsentation vor der Kamera auf der Agend.
Wir haben noch zwei freie Plätze zu vergeben. Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- THW-Helfer_in
- Interesse an den sozialen Medien
- Fotografie und Videoproduktion
- Vorhandensein eines funktionierenden Smartphones
- idealerweise Mitglied in einem THW-Mediateam
- Lust das Gelernte auch an andere THW-Kameraden weiterzugeben
Dein Platz im Seminar: Was musst Du tun?
Sag oder zeig uns in einem kurzen Film, wie Du die sozialen Medien für das THW einsetzen würdest? Wir freuen uns auf Deine „Bewerbung“ bis zum 01.11.2019 an Social Media Seminar.
*Kosten: Die THW-BV übernimmt die Kosten für Referenten, Tagungsräume, Übernachtung und Mittagsverpflegung.Verdienstausfall kann nicht gezahlt werden.