Newsletter 04/2020
Bewegte Zeiten
Nur gemeinsam können wir diese Krise überstehen.
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Seit 10 Tagen befindet sich Deutschland und der Großteil der Welt in einer Art Ausnahmezustand. Über 170 Länder sind von der CoVID-19 Epidemie betroffen, über 300 000 Menschen haben sich bereits weltweit infiziert. Laut Robert Koch Institut sind 27 500 Deutsche infiziert, 114 Todesfälle wurden gemeldet (Stand: 24.März 2020). Um die Fallzahlen einzudämmen, hat die Bundesregierung am Sonntag, 22. März 2020 die Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte erweitert. Die Bevölkerung ist dazu aufgerufen zu Hause zu bleiben, um das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Auch die Bundesgeschäftsstelle der THW-Bundesvereinigung folgt diesen Anweisungen und arbeitet seit dem 16. März 2020 im Home-Office. Wie gewohnt, sind wir über unsere Telefonnummern sowie per Mail für Sie zu erreichen. Folgen auch Sie den Regelungen und vermeiden Sie soziale Kontakte, nur so können wir gemeinsam diese Krise meistern.
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich. V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen. IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben. Informieren Sie sich immer aktuell auf www.bundesregierung.de. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund. THW-BV Präsident Marian Wendt, MdB
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Verschiebung folgender Termine
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Ansprechperson
Swana Hoffmann, Öffentlichkeitsarbeit |
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THW-Bundesvereinigung e.V. |