Newsletter 03/2021
Transparenzregister
Müssen wir das bezahlen?
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Viele Mitgliedervereine erhalten aktuell den Jahresbescheid für die Führung im Transparenzregister. Diese Gebühren sind berechtigt und im Geldwäschegesetz (GwG) verankert. 2017 ist das Transparenzregister ins Leben gerufen worden. Das im Geldwäschegesetz (GwG) §§ 18 ff verankerte Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Wer erhebt die Gebühren? https://www.transparenzregister.de/treg/de/start;jsessionid=80046B7D209867337028FA8CCA57D7B7.app51?0 |
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Ansprechperson
Swana Hoffmann, Öffentlichkeitsarbeit |
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