Newsletter 03/2020
Stärkung des Ehrenamtes
Der Deutsche Bundestag verabschiedet das Zweite THW-Änderungsgesetz.
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Der 13. März 2020 ist ein guter Tag für das THW und seine 80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer: Der Deutsche Bundestag hat das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes beschlossen. Mit der Überarbeitung des THW-Gesetzes wird das Technische Hilfswerk gestärkt und das ehrenamtliche Engagement künftig noch attraktiver. "Die Änderungen im THW Gesetz stärken das Ehrenamt in unserer Gesellschaft! So wird in Zukunft das THW auf Auslagenerstattung verzichten, wenn Gefahrenabwehrbehörden z.B. Städte & Gemeinden, Landkreise, etc. um Amtshilfe ersucht haben. Dafür haben wir uns in den vergangenen Monaten intensiv eingesetzt. THW-Einsatzkräfte kommen dadurch in mehr Einsätze und erhalten mehr Praxiserfahrung. Das steigert die Motivation und auch die Attraktivität dieses besonderen und notwendigen Ehrenamtes.“ Zweiter wichtiger Änderungspunkt ist die Ausdehnung der Freistellungsregelung. Alle Informationen zum Zweiten THW-Gesetz haben wir auf unserer Webseite zusammengefasst. |
Ansprechperson
Swana Hoffmann, Öffentlichkeitsarbeit |
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THW-Bundesvereinigung e.V. |