Newsletter 02/2021
Newsletter 02/2021
Sind Beschlüsse auf digitalen Mitgliederversammlungen rechtsgültig?

Aktuell stellen sich viele Vereinsmitglieder die Frage, ob digitale Mitgliederversammlungen rechtsgültig und justiziable sind. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht eine Ausnahmeregelung verabschiedet, die Vereinen die Möglichkeit der elektronischen oder schriftlichen Mitgliederversammlung einräumt, auch wenn es laut Satzung des Vereins nicht gestattet ist. So können entfallene Mitgliederversammlungen, auf denen wichtige Beschlüsse gefasst werden sollen, mittels Videokonferenz rechtskräftig beschlussfähig durchgeführt werden.

Die spezifische Regelung ist in § 5, Abs. 2 ersichtlich, der Paragraf an sich regelt zudem auch, dass der Vorstand auch nach Ablauf der Amtszeit weiterhin im Amt bleibt und gilt bis 31.12.2021. 

virtuelle Mitgliederversammlungen
Nächste Termine

26. März 2021, Berlin
158. Präsidiumssitzung 

11. Juni 2021, Berlin
159. Präsidiumssitzung

alle Termine unter Vorbehalt und Berücksichtigung des Infektionsgeschehens.

Ansprechperson

 Swana Hoffmann, Öffentlichkeitsarbeit 
 presse@thw-bv.de, +49 30 2887698-14 

THW-Bundesvereinigung e.V.
Geschäftsstelle, Friedrichstraße 130 b, 10117 Berlin
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